Im akuten finanziellen Notfall können Mütter bei der Bundesstiftung Mutter und Kind einen Antrag auf Babyerstausstattung stellen. Die Nothilfe soll Mütter in die Lage versetzen, die unverzichtbare Grundausstattung zu erwerben. Bis zu 1.200 Euro gewährt die Stiftung.
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Voraussetzungen und Beantragung
Die Bundesstiftung zahlt dieses Geld nur dann aus, wenn vom Staat überwiesene Sozialleistungen nicht reichen. Geldknappheit genügt nicht, Mütter müssen sich in einer Notlage befinden. Die genauen Kriterien lassen sich nicht online finden, es gibt auch keine frei zugängliche Checkliste. Betroffene sollten für den Antrag auf Babyerstausstattung eine anerkannte Schwangerschafts-Beratungsstelle aufsuchen. Dazu zählen die Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des Diakonischen Werks und die Einrichtungen vieler Landkreise und Städte. Die Mitarbeiter vor Ort können auf Basis ihrer Erfahrung gut abschätzen, ob sich ein Babyerstausstattung Antrag lohnt.
Es kommt hierbei wesentlich auf die Einkommensverhältnisse an, diese müssen die Mitarbeiter prüfen. Deshalb sollten Mütter alle entsprechenden Unterlagen zu einem Beratungstermin mitbringen. Dabei handelt es sich meist um Kontoauszüge und Bescheinigungen über Sozialleistungen. Sollten Beratende Chancen auf einen positiven Bescheid sehen, füllen sie den Antrag sogleich mit den Müttern aus. Zugleich kontrollieren sie, ob Betroffene noch weitere ergänzende Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind erhalten könnten. Was Betroffene in schwieriger Finanzlage unbedingt beachten sollten: Die Antragsstellung muss vor dem Geburtstermin erfolgen. Schwangere sollten sich frühzeitig um einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle bemühen.
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