Die Taschengeldhöhe bei Kindern und Jugendlichen führt zwischen Eltern und dem Nachwuchs gern mal zum Streit. Wie viel Geld der Zögling bekommt, hängt natürlich auch vom Budget der Familie ab. Die Höhe des Betrags lässt sich am besten nach Altersstufen einteilen. Das Bundesministerium für Familien hat einen kleinen Wegweiser zum Thema Taschengeldhöhe erstellt, nach dem sich Eltern grob richten können.
- Abmessungen: 37,3 x 27,2 x 5,7 CM (L x B x H)Gewicht: 750,000 G
Taschengeld ist sinnvoll
Viele Eltern beginnen mit der Einführung des „richtigen“ Taschengelds, wenn ihr Kind die erste Klasse besucht. Das Bundesministerium empfiehlt vor dem Alter von sechs Jahren maximal einen Euro pro Woche, anschließend steigert es sich pro Lebensjahr um 50 Cent bis 1 Euro pro Woche. Für Kinder unter 10 Jahren ist es sinnvoll, wenn sie das Geld wöchentlich erhalten, damit sie nicht gleich zu Beginn des Monats alles auf einmal aufgeben, denn das richtige Einteilen fällt in diesem Alter noch recht schwer. Doch durch den Erhalt der wöchentlichen Beträge gewöhnen sie sich langsam an eine gute Einteilung ihres zur Verfügung stehenden Budgets – ein wichtiger Aspekt für ihr späteres Leben. Dies können sie jedoch nur erfahren, wenn ihnen nicht zwischendurch immer mal wieder etwas zugesteckt wird, wenn ihr Geld vorzeitig aufgebraucht ist. Auch lernen sie durch das Taschengeld den Wert von Geld richtig einzuschätzen und eigene finanzielle Entscheidungen zu treffen.
Ab dem Teenageralter darf es etwas mehr sein
Ab etwa 10 Jahren sollte der Betrag von dann etwa 15-20 Euro monatlich ausbezahlt und wieder jährlich erhöht werden, ab 18 gibt es – wenn dann überhaupt noch – etwa 60-75 Euro/Monat. Eltern sollten die Auszahlung nie an feste Bedingungen wie beispielsweise gute Noten oder ein gutes Verhalten knüpfen und es auch nicht strafweise entziehen. Tochter und Sohn sollten auch niemals darum bitten müssen, besser ist es, das Geld von sich aus jeweils zu einem festgelegten Termin zu übergeben. Von diesem Geld sollten keine Dinge wie Kleidung oder Schulbedarf gekauft werden müssen, sondern es sollte frei zur Verfügung stehen und der Nachwuchs sollte davon kaufen können, was immer er möchte – ohne später eventuell dafür belächelt oder kritisiert zu werden. Auch wenn Schüler sich mit einem Nebenjob etwas hinzuverdienen, sollten sie nicht mit einem Taschengeldentzug für ihre Bemühungen indirekt bestraft werden – ihr Lohn sollte ihnen zusätzlich zur Verfügung stehen.
Kinder ab einem Alter von 7 Jahren dürfen übrigens rein rechtlich gesehen von ihrem Taschengeld kaufen, was sie möchten – dies legt der sogenannte „Taschengeldparagraph“ fest. Ausgenommen hiervon sind jedoch Käufe, die über das Maß des Taschengelds hinausgehen. Unter www.taschengeldparagraph.com finden Sie detaillierte Informationen zu diesem Thema. Jüngere Kinder dürfen Käufe grundsätzlich nur zusammen mit ihren Eltern tätigen.
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