Jobs, die über viele Jahr gut gelaufen sind, erweisen sich in der Corona-Pandemie plötzlich als Sackgasse. In anderen Bereichen wir Personal händeringend gesucht. Weiterbildungen und Umschulungen kosten Geld. Aber sie können sich schnell bezahlt machen. Man muss nicht auf Krisenzeiten schauen, um zu erkennen: Je besser die Qualifikation, desto sicherer der Arbeitsplatz, desto höher die Bezahlung. Und auch im Berufsleben gilt die Weisheit der Dakota-Indianer: Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steige ab.
Staatliche Förderung beantragen
Abhängig von der aktuellen beruflichen Situation kann ein sogenannter Bildungsgutschein für eine Umschulung oder Weiterbildung genutzt werden. Arbeitsagentur bzw. Jobcenter sind hierfür die ersten Ansprechpartner. Sie bewilligen die Leistung in der Regel aber nur, wenn es ansonsten keine Aussichten gibt, einem Arbeitssuchenden eine neue Stelle zu vermitteln. Besteht oder droht Arbeitslosigkeit aus gesundheitlichen Gründen, können Umschulungen von der Sozialversicherung finanziert werden. Frage hierzu bei der Rentenversicherung oder – falls du einen Arbeitsunfall hattest oder an einer Berufskrankheit leidest – bei der Berufsgenossenschaft. Ist jemand anders für deine Erkrankung verantwortlich, zum Beispiel nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, muss der Schädiger die Kosten der Umschulung tragen. Das klärst du am besten mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers, notfalls über einen Anwalt.
Steuervorteile nutzen
Zu einer Weiterbildung kannst (und sollst) du dich auch aus freien Stücken entscheiden. Haben deine Kolleg*innen nach dem Ausbildungsabschluss keine Weiterbildung absolviert, wirst du als Fachwirt oder Betriebswirt die besseren Chancen auf eine Beförderung haben. Bei einem berufsbegleitenden Studium läuft zwar das Gehalt weiter. Aber Studiengebühren, Kosten für Bücher und Fahrtkosten zum Studienort musst du aus eigener Tasche zahlen. Frage deinen Arbeitgeber nach einem Zuschuss – schließlich hat er auch etwas davon.
Die selbst übernommenen Kosten einer Fortbildung kannst du in deiner Steuererklärung angeben. Sie gehören zu den Werbungskosten – du setzt sie also dort an, wo du auch Fahrtkosten, die Homeofficepauschale, den beruflich genutzten PC usw. einträgst. Der Haken an der Sache: Wirksam werden Werbungskosten nur, soweit sie die Pauschale von 1.000 Euro übersteigen. Denn 1.000 Euro werden jedem Arbeitnehmer ohne Nachweise steuermindernd angerechnet. Welchen Vorteil du konkret hast, lässt sich allgemein nicht sagen, denn es kommt auf deinen persönlichen Steuersatz an. Erhöhen sich deine Werbungskosten durch Kursgebühren, Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Lernmaterial usw. zum Beispiel um 4.000 Euro und du hast einen Steuersatz von 30 %, bekommst du eine zusätzliche Steuererstattung von 1.200 Euro. Gegebenenfalls kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu.
Kreditfinanzierung
Die Steuerrückzahlung kommt erst im Nachhinein und auch längst nicht in voller Höhe, wie das obige Beispiel zeigt. Reicht das Gesparte nicht zur Vorfinanzierung, ist ein Ratenkredit auf jeden Fall billiger als das Überziehen des Girokontos. Der Dispo kostet meist immer noch knapp 10 % Zinsen, einen Ratenkredit bekommst du wahrscheinlich für weniger als die Hälfte. Wenn du die Kreditlaufzeit kurzhältst, fallen die absoluten Kosten kaum ins Gewicht. 4.000 Euro Darlehenssumme belasten dich bei 5 % Zinsen und zweijähriger Laufzeit mit etwa 175 Euro im Monat, mit Zinsen zahlst du insgesamt 4.212 Euro zurück.
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