Für die meisten Senioren ist es ein wichtiges Anliegen, auch im hohen Alter noch in der gewohnten Umgebung verbleiben zu können. Allerdings machen es ihnen zunehmende gesundheitliche Probleme oft unmöglich, den Alltag auch weiterhin alleine zu bewältigen. In vielen Fällen können aber die Angehörigen die notwendige Betreuung nicht oder nicht gänzlich übernehmen, zumal viele durch die Berufstätigkeit und eine eigene Familie zeitlich sehr eingespannt sind.
- Rüther, Beate (Autor)
- 320 Seiten - 03/12/2018 (Veröffentlichungsdatum) - Verlag an der Ruhr (Herausgeber)
Andererseits sind die Kosten für eine Pflege durch ausgebildete Pflegekräfte in Deutschland sehr hoch. Deshalb ist es für viele Familien inzwischen selbstverständlich, für die Altenbetreuung auch auf Betreuungskräfte aus anderen Ländern, beispielsweise aus Osteuropa, zurückzugreifen.
Pflege in häuslicher Umgebung
Altersbedingte Erkrankungen machen nicht unbedingt eine medizinische Pflege im engeren Sinne notwendig. Aufgrund der damit einher gehenden Einschränkungen fallen den betroffenen Senioren jedoch die Haushaltsführung und andere alltägliche Erledigungen immer schwerer. Auch Hilfe beim Ankleiden oder Essen kann mit zunehmendem Alter erforderlich werden. Gerade diese Tätigkeiten, zu denen auch das Einkaufen, Kochen und Putzen gehört, können problemlos von einer ungelernten Betreuungskraft übernommen werden. Sogenannte 24-Stunden-Betreuer aus meist osteuropäischen Ländern leben zudem mit den Senioren im Haushalt, was einer Vereinsamung vorbeugt und sicherstellt, dass in einem Notfall schnell medizinische Hilfe vor Ort ist.
Eine medizinische Pflege im engeren Sinne, wie beispielsweise dem Verabreichen von Tabletten, Setzen von Spritzen oder Wechseln von Verbänden, dürfen nicht ausgebildete Pflegekräfte in Deutschland jedoch nicht übernehmen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, ergänzend Leitungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen und so für eine optimale Versorgung des Senioren zu sorgen.
Rechtliche und finanzielle Aspekte
Wer eine osteuropäische Betreuungskraft engagieren möchte, sollte darauf achten, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Grundsätzlich kommen drei legale Beschäftigungsformen infrage. Bei einer Festanstellung der Arbeitskraft durch die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige müssen die relativ umfangreichen Gesetze und Vorgaben, die für Arbeitgeber gelten, beachtet werden. Bei der Beschäftigung einer selbständig tätigen Seniorenbetreuerin muss sichergestellt werden, dass diese keine Scheinselbstständigkeit ausübt. Die für private Haushalte sicherlich unkomplizierteste Variante ist das Inanspruchnehmen von nach Deutschland entsendeten Arbeitskräften, die über Agenturen vermittelt werden.
Anders als bei deutschen Pflegediensten, deren Kosten über die sogenannten Pflegesachleistungen finanziert werden, übernimmt die Pflegekasse bei osteuropäischen Altenbetreuern nicht die anfallenden Kosten. Diese können jedoch über das Pflegegeld bezahlt werden, das man sich alternativ zu den Pflegesachleistungen auszahlen lassen kann. Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich und üblich. Voraussetzungen für diese Leistungen ist mindestens Pflegegrad 2 (für Pflegegeld) bzw. Pflegegrad 1 (für Pflegesachleistungen).
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