Im Jahre 1941 stellte man erstmals fest, dass zwischen kindlichen Fehlbildungen und Röteln in der Schwangerschaft ein Zusammenhang besteht. Daher wurde in der Folgezeit ein Impfstoff entwickelt, der werdende Mütter vor der hoch infektiösen Erkrankung schützt, damit jene sich nicht auf das Ungeborene überträgt. Dank der standardmäßig bei jungen Mädchen durchgeführten Rötelnimpfung konnte die Zahl der Betroffenen drastisch reduziert werden. Deutschlandweit kommt es alljährlich höchstens zu vier bis fünf Fällen. Im Jahr 2011 beispielsweise wurde keine einzige Infektion bekannt. Trotzdem müssen auch geimpfte Frauen, die einen Kinderwunsch hegen regelmäßig überprüfen lassen ob ihr Körper noch ausreichende Abwehrstoffe besitzt. Unter einem Titerwert von 1:16 besteht akuter Handlungsbedarf. Liegt der Titer höher als 1:32, ist ein ausreichender Impfschutz gegeben.
Egal ob im Vorfeld einer Gestation versäumt wurde die Rötelnimmunität zu überprüfen oder ob eine Kontrolle regelmäßig durchgeführt wurde, die Ermittlung des Antikörperwerts der werdenden Mutter gehört stets zur Eingangsuntersuchung jeder Schwangeren. Liegt der Titer unter dem erforderlichen Mindestmaß, kann nachgeimpft werden. Dies birgt keine Gefahr für das Baby. Besteht bereits eine Infektion und weiß die Frau, wie häufig in der 3. und 4. Woche nicht darüber Bescheid, dass sie ein Kind erwartet, kommt es in den meisten Fällen zu blutigem Ausfluss gefolgt von einem Spontanabort. Tritt die Erkrankung zu einem späteren Zeitpunkt auf, begünstigt Röteln in der Schwangerschaft Missbildungen, die unter Umständen auch den Tod des Säuglings nach sich ziehen können.
Mögliche Folgeerkrankungen
Abhängig davon zu welchem Zeitpunkt im Schwangerschaftsverlauf Röteln auftritt, erfährt das Kind unterschiedliche Schädigungen. Im ersten Trimenon, sprich bis zur 12. Woche bilden sich die lebenswichtigen Organe des Embryos aus. Daher sind sie vorrangig von den schädigenden Rötelviren betroffen. Massive Herzfehler bedeuten nicht selten die Konsequenz. Zwischen dem 3. und 4. Monat greift die Erkrankung die Sehfähigkeit und das Innenohr an. Taubheit und eine Trübung der Augenlinse, der sogenannte Katarakt begleiten das Kind in einem solchen Fall ein Leben lang.
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