Familienhilfe von der Krankenkasse

Eine Krankheit kann den Haushalt ganz schön durcheinanderbringen. Hast du schon einmal überlegt, wie der Laden laufen soll, wenn ein Elternteil im Krankenhaus ist, der oder die andere arbeiten muss und keine Großeltern oder anderen Verwandten vor Ort sind, um die Kinder zu versorgen? Glücklicherweise zahlt laut Sozialgesetzbuch die Krankenkasse für Familienhilfe.

Wieso? Weshalb? Warum?, Band 53: Was passiert im Krankenhaus? (Wieso? Weshalb? Warum?, 53)
  • Schulhefte
  • Altersempfehlung: ab 4 Jahre
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  • Erne, Andrea (Autor)

Genannt ist im folgenden Beitrag jeweils die gesetzliche Regelung. Manche Kassen bieten aber mehr, zum Beispiel längere Zeiträume oder weniger strenge Voraussetzungen. Das ist in der jeweiligen Satzung geregelt. Ein Kassenvergleich lohnt also für Familien besonders.

Die Regelung bei Krankenhausaufenthalt

Rechtsgrundlage für die Bezahlung eine Haushaltshilfe durch die gesetzliche Krankenversicherung ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (§ 38 SGB V). Hier sind auch die Voraussetzungen aufgeführt, die für die Kostenübernahme erfüllt sein müssen:

  • Der Versicherte kann den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung nicht mehr führen. Der Krankenhausbehandlung gleichgestellt sind Vorsorgemaßnahmen an Kurorten oder in Vorsorgeeinrichtungen (zum Beispiel Mutter-Kind-Kuren), häusliche Krankenpflege und medizinische Reha-Maßnahmen.
  • Im Haushalt muss ein Kind leben, das entweder noch keine zwölf Jahre alt ist oder das aufgrund einer Behinderung Hilfe braucht.
  • Die Haushaltsführung durch eine andere im Haushalt lebende Person ist nicht möglich.

Zeitliche begrenzte Haushaltshilfe auch ohne Krankenhaus

Nun kommt es häufig vor, dass Menschen auch ohne stationäre Behandlung krankheitsbedingt in der Haushaltsführung stark eingeschränkt sind. Das ist zum Beispiel oft nach einer ambulanten OP der Fall. Auch dafür gibt es Möglichkeiten, Familienhilfe der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Allerdings wird die Haushaltshilfe dann nur für vier Wochen bezahlt. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder mit Behinderung im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf ein halbes Jahr (26 Wochen).

Sachleistung oder Geldleistung

Die Familienhilfe ist als Sachleistung konzipiert – die Krankenkasse stellt also die Haushaltshilfe. Das ist aber nicht immer möglich oder nötig. Grundsätzlich kann der Versicherte also auch selbst eine Haushaltshilfe besorgen, was allerdings zunehmend schwierig ist – Stichwort Pflegenotstand. Lassen Sie sich im Zweifel also besser helfen. Die Kosten einer selbst organisierten Servicekraft werden laut Gesetz in „angemessener Höhe“ erstattet. Was darunter zu verstehen ist, richtet sich nach dem Umfang der benötigten Hilfe – also zum Beispiel Kochen, Waschen, Putzen, Einkaufen und Kinderbetreuung. Volljährige Versicherte zahlen einen Eigenanteil von 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag. Zur Abgrenzung von der Pflegeversicherung gibt es keine Leistung bei Pflegebedürftigkeit.

Verwandte als Haushaltshilfe

Es ist nicht nur erlaubt, Verwandte im Krankheitsfall als Haushaltshilfe zu beschäftigen, es ist in der Praxis sogar der häufigste Fall. Bei der Bezahlung gibt es aber Besonderheiten zu beachten. Bis zu einer Verwandtschaft oder Verschwägerung zweiten Grades (also zum Beispiel Kinder, Enkelkinder, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern und Geschwister) erhält dein Verwandter von der Kasse kein Honorar. Er kann aber Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend machen, vorausgesetzt, diese stehen in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten einer fremden Haushaltshilfe. Ist dein Bruder also Top-Manager und wohnt fünfhundert Kilometer entfernt, macht es wenig Sinn, ihn den Haushalt führen zu lassen – falls er dafür überhaupt qualifiziert ist.

Bild: Bigstockphoto.com / fizkes

familien-frage.de