Die Monate Oktober bis März sind in Deutschland für viele einfach nur die kalte Jahreszeit. In diesen Monaten kann es durchaus passieren, dass in den frühen Morgenstunden nicht nur die Autoscheiben vereist sind. Sobald sich das Thermometer der 0°C-Marke nähert, beginnt Wasser zu Eis zu gefrieren. Es steigt die Gefahr, dass sich auf Pfützen Eis bildet.
- Piontek, Sascha (Autor)
- 236 Seiten - 10/10/2016 (Veröffentlichungsdatum) - C.H.Beck (Herausgeber)
Was für Kinder die Vorboten des Winters sind, macht Erwachsenen wieder bewusst, dass in einigen Tagen oder Wochen nicht nur mit Schnee zu rechnen ist. Auch Eisglätte wird im Straßenverkehr zur Gefahr. Aber auch als Hausbesitzer muss man sich in den Herbst- und Wintermonaten wieder seiner Verpflichtungen bewusst werden.
Hintergrund: In Deutschland sind Eigentümer verpflichtet, Gefahrenquellen zu erkennen – und diese zu beseitigen. Allgemein spricht man an dieser Stelle von der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Es geht darum, Dritte vor Gefahren zu schützen. Dabei ergeben sich besondere Ansprüche gegenüber den betroffenen Grund- und Immobilienbesitzern vor allem dann, wenn auf dem Grundstück öffentlicher Verkehr geduldet wird – dieses also frei zugänglich ist.
Verkehrssicherungspflicht: Wie oft muss gestreut werden?
Glatteis kann sich in den Wintermonaten zwar jederzeit bilden. Allerdings sind bestimmte Wetterlagen, in denen Niederschläge und Temperaturen knapp um den Gefrierpunkt zusammenfallen, besonders gefährlich. Aber auch festgetretener Schnee kann zu Glätte führen. Wie oft muss man als Hausbesitzer streuen?
Grundsätzlich wird der Umfang von Verkehrssicherungspflichten aus den entsprechenden Kommunalsatzungen abgeleitet. Daher lassen sich Aussagen nicht pauschalisieren. Aber: In der Regel beginnt die Verkehrssicherungspflicht an Werktagen in den frühen Morgenstunden (circa zwischen sechs bis sieben Uhr) und endet zwischen 19 – 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen wird das Ganze etwas lockerer gehandhabt.
Was ist sonst noch zu beachten?
Bei Glatteis muss jeder Immobilienbesitzer für sichere Treppenaufgänge und Zufahrten sorgen. Allgemein reichen mineralische Streumittel – etwa Split – hierfür aus. Es gibt jedoch auch weitergehendes Streusalz von Seton mit besserer Tiefenwirkung. Weiterhin ist zu beachten, dass die Verkehrssicherungspflicht durch die Kommunalsatzungen auch auf die ans Grundstück anliegende Straße ausgedehnt werden kann.
Ein weiterer Punkt betrifft die Streumittel. Auftausalz ist zwar eine schnelle und einfache Lösung. Allerdings ist dessen Verwendung meist nur in Ausnahmefällen gestattet. Und auch wenn Dritte – wie Hausmeisterdienste – beauftragt werden, ist man zumindest verpflichtet, die Erfüllung der Verkehrssicherung zu überwachen.
Fazit: Glatteis – das muss man wissen
Glatteis wird im Winter schnell zur Gefahr. Von Verkehrsteilnehmern wird in dieser Situation besondere Vorsicht verlangt. Aber auch als Immobilienbesitzer findet man sich schnell in einer Position wieder, die alles andere als angenehm ist. Denn wer die Verkehrssicherung vernachlässigt, steht unversehens vor Schadenersatzforderungen, die schnell einen fünf- bis sechsstelligen Eurobetrag erreichen können.
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