Ehepflichten: Was genau beinhalten diese?

Per Definition ist die „Ehe“ eine auf naturrechtlichen, religiösen oder stattlichen Werten gegründete Lebensgemeinschaft zwischen den Partnern. In unserer Kultur ist die Institution Ehe tief verwurzelt. Aber was sind eigentlich die einherkommenden Pflichten?

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Ehepflichten im juristischen Licht

Nach den Regeln des BGB sieht die Ehe erst einmal einen gemeinsam geführten Haushalt zwischen den Ehepartnern vor sowie emotionale und tatsächliche Hilfe und Unterstützung zwischen den Eheleuten. Als Voraussetzung wird hier die Akzeptanz des Partners in seiner Persönlichkeit sowie seinen unverletzbaren Rechten genannt. Auch das größere Umfeld ist von einer Eheschließung betroffen. Der angeheiratete Ehepartner erhält das Recht, nicht die Pflicht, sich in den Familienbetrieb mit einzubringen. Rechtliche Beratung in Familienangelegenheiten erhalten Sie bei rechtsanwalt-john.de.

Ein Sakrament mit Jahrhunderten an Tradition: Die Ehe in der Kirche

Im katholischen Christentum gehört die Ehe zu den heiligen Sakramenten. Damit ist sie nicht nur von Gott gegeben, sondern auch unumstößlich. Eine Scheidung ist demnach zumindest nach katholischem Kirchenrecht nicht möglich. Innerhalb der Ehegemeinschaft herrscht nach der Eheschließung ein Fürsorgeverhältnis zwischen den Ehepartnern, das nach katholischem Verständnis aus Lebenszeit gilt. Ein weiter wichtiger Punkt ist die Monogamie.

Kinder: Position im Ehebund

Ursprünglich waren nur innerhalb der Ehe geborene Kinder, legitime Kinder. Allein dieser Umstand zeigt, wie wichtig das „Recht“ auf Nachwuchs ist. In der heutigen legeren Gesetzgebung ist diese Wahl den Eheleuten selbst überlassen. In der modernen- westlichen Welt gibt es keine Verpflichtung zum Kinderkriegen, jedoch ist dies in einigen östlichen Kulturen etwas anders.

Bild: © Alexandra H. / PIXELIO

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