Wer selbstständig ist, sollte besonders finanzielle Vorsorge für existenzielle Risiken treffen. Anders als bei Arbeitnehmern besteht oft keine Absicherung über das gesetzliche Sozialsystem – und wenn, dann ist sie meist nicht ausreichend. Fast ein Muss ist die BU-Versicherung für Selbstständige. Das Risiko berufsunfähig zu werden, kann jeden Berufstätigen treffen – ob selbstständig oder nicht.
- Balodis, Holger (Autor)
Selbstständige und Freiberufler beziehen in der Regel das Gros der Einkünfte aus ihrer Tätigkeit. Ist die Berufsausübung nicht mehr möglich, brechen diese Einnahmen weg und lassen sich ohne Absicherung nur schwer ersetzen. Selbst wenn ein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht, reicht diese nicht für die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards. Renten von berufsständischen Versorgungswerken bei Freiberuflern sind zwar großzügiger bemessen, aber hier gilt das Motto: „man muss schon mit dem Kopf unter dem Arm kommen, damit die Berufsunfähigkeit anerkannt wird“. Deshalb tut private Absicherung Not – umso mehr, wenn Kinder, der Ehepartner oder andere Familienangehörige mitzuversorgen sind.
Gewinn als Maßstab für die Leistungsbemessung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige unterscheidet sich im Prinzip nicht von der für Arbeitnehmer. Tritt Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente – idealerweise bis zum Beginn einer Altersrente. Anders als bei Arbeitnehmern gibt es allerdings kein feststehendes Einkommen, an dem sich die Leistung bemessen könnte. Stattdessen orientiert man sich am erzielten Gewinn. Der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre vor Versicherungsabschluss markiert in der Regel die Grenze für die maximal vereinbare Leistung – heruntergebrochen auf Monatsbasis.
Die Crux mit der Umorganisationsklausel
Eine Besonderheit bei der BU-Versicherung für Freiberufler und Selbstständige ist die sogenannte Umorganisationsklausel. Sie besagt im Kern, dass die Berufsunfähigkeit erst anerkannt wird, wenn der Betrieb oder die Tätigkeit nicht so umorganisiert werden kann, dass doch noch eine Berufsausübung mit angemessenen Einkünften möglich ist. In der BU-Tarifwelt sind Umorganisationsklauseln gängige Praxis. Nur weniger Versicherer verzichten darauf oder schränken die Umorganisations-Anforderungen ein. Wichtig ist, dass die Klausel möglichst konkret und eindeutig formuliert ist – sonst drohen im Falle des Falles schnell Streitigkeiten um die Leistungspflicht.
Früher Abschluss bietet Sicherheit und Beitragsvorteile
Die Beiträge zur BU-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab: von der versicherten Leistung, der Art der Tätigkeit, der Versicherungsdauer, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss. Die Gesundheitsprüfung ist Standard. Je jünger und gesünder du bei Versicherungsabschluss bist, umso günstiger die Konditionen. Deshalb empfiehlt es sich, die Absicherung frühzeitig anzugehen. Bei ernsten Vorerkrankungen wird die Versicherung schnell teuer oder sogar ganz abgelehnt. Es gibt dann kaum gleichwertige Alternativen – dieses Risiko sollte man nicht eingehen, wenn es vermeidbar ist.
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