Wer bereits mit einem Todesfall in der Familie konfrontiert wurde, weiß, wie schwierig und emotional belastend die Entscheidungen sind, die dabei getroffen werden müssen. Durch eine eigenverantwortliche Bestattungsvorsorge kann man Angehörige entlasten und dabei seine individuellen Wünsche für den letzten Weg festhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie für die eigene Bestattung vorsorgen können.
- Wrede, Eric (Autor)
- 192 Seiten - 10/29/2018 (Veröffentlichungsdatum) - Heyne Verlag (Herausgeber)
Bestattungsvorsorge: Viel zu oft noch ein Tabu
Der Tod ist für viele Menschen ein sensibles Thema, insbesondere, wenn es um das eigene Ableben geht. Wenigen Familien gelingt es, offen über Vorkehrungen zur Beisetzung zu diskutieren und zu entscheiden. Wer kennt sie nicht, die Sprüche wie: „Du bist doch noch viel zu jung, um dir darüber Gedanken zu machen.“ oder „Du bist gesund! Das hat doch noch Zeit.“ Wenn man allerdings etwas mit hundertprozentiger Sicherheit sagen kann, ist es, dass der Tod eintreten wird – für manche früher, für manche später…
Ist es soweit, müssen sich Angehörige mit schwierigen Fragen auseinandersetzen: Welchen Bestatter soll man auswählen? Soll kremiert werden? Soll die Beisetzung im engsten Kreis erfolgen? Musik? Wenn ja, welche? Auf welchem Friedhof soll der Verstorbene ruhen? Welche Urne oder welcher Sarg ist angemessen? Soll sich im Design des Grabsteins das Leben des Verstobenen widerspiegeln? Und wie soll das alles bezahlt werden?
Entlastung für Familie und Angehörige
Diese Liste ließe sich noch mit vielen weiteren Fragen ergänzen. Fragen, deren Beantwortung den Angehörigen die Möglichkeit zum angemessenen Trauern raubt. Wer bereits zu Lebzeiten für seine eigene Bestattung vorsorgt, beweist ein fast übermenschliches Verantwortungsbewusstsein und hilft seiner Familie in einer sehr schwierigen Zeit über den eigenen Tod hinaus.
Auch für Alleinstehende wichtig
Doch auch wer alleine durchs Leben geht, möchte würdevoll beigesetzt werden. Lassen sich keine bestattungspflichtigen Angehörigen ermitteln, entscheidet das Sozialamt über den letzten Weg und sieht dafür nur die anonyme Sozialbestattung vor.
Testament, Bestattungsvorsorgevertrag und Bestattungsverfügung
Zweifelsfrei macht eine Bestattungsvorsorge also Sinn, denn früher oder später wird sie jeder brauchen. Am geläufigsten ist der Bestattungsvorsorgevertrag, den man direkt mit einem Bestattungsinstitut seiner Wahl abschließt. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass vorausbezahltes Geld auf einem Treuhandkonto verwaltet wird. Nur so kann man sicher sein, dass die Summe auch bei einer Insolvenz des Bestatters verfügbar ist und nicht veruntreut wird.
Alternativ kann man auch in einer Bestattungsverfügung seine Wünsche festhalten. Im Internet finden sich unter den jeweiligen Stichwörtern unzählige Vordrucke und Checklisten zum Thema, beispielsweise auf dem Portal www.vorsorgeplattform24.de, auf der Sie noch zahlreiche weitere Informationen zu wichtigen Vorsorgethemen finden.
Das eigene Testament eignet sich nicht zur Bestattungsvorsorge, da in vielen Fällen die Testamentseröffnung erst nach der Beisetzung erfolgt.
Finanzielle Absicherung mit der Sterbegeldversicherung
Nicht zu vernachlässigen sind auch die finanziellen Aspekte: Ein Todesfall bringt eine hohe finanzielle Belastung für die Beisetzungspflichtigen mit sich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich die Bestattungskosten schnell auf 5.000 bis 8.000 Euro summieren können, wobei nach oben hin keine Grenzen gesetzt sind.
Am sichersten ist die Finanzierung durch eine Sterbegeldversicherung. Bei dieser Police wird den Beisetzungspflichtigen oder dem Bestattungsinstitut die vorab vereinbarte Versicherungssumme bei Tod des Versicherten ausgezahlt.
Folgende Punkte sprechen für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung:
- Nach Ablauf der Wartezeit steht die volle Versicherungssumme zur Verfügung. Nur wenige Menschen schaffen es, in dieser kurzen Zeit auf eigene Faust genügend Kapital anzusparen.
- Im Gegensatz zum Sparguthaben ist das Geld einer Sterbegeldversicherung zweckgebunden. Sollte es dazu kommen, dass Sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, gehört die Versicherung zum Schonvermögen und darf nicht, wie zum Beispiel das Bankguthaben, verwertet werden.
- Seit 2004 gibt es kein gesetzliches Sterbegeld mehr. Bis auf das Sterbevierteljahr für Witwen erhalten Angehörige keine Leistungen, mit der sie die Kosten stemmen können.
Wer auf der Suche nach einer günstigen Sterbegeldversicherung ist, sollte auf einen Vergleichsservice zurückgreifen, wie er zum Beispiel von bestattungsvorsorge-heute.de angeboten wird. Mit der Hilfe eines Experten lässt sich ermitteln, welche Vorsorge für den eigenen Fall die beste ist. Es werden nämlich Tarife mit oder ohne Wartezeit und mit oder ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Welche Vorsorge dabei die sinnvollste ist, muss immer der Einzelfall entscheiden. Eine grobe Orientierung zum Vergleich der beiden Arten der Sterbegeldversicherung soll jedoch folgende Tabelle liefern:
Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit | Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen |
Vorteil:
Nachteil:
Geeignet für:
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Nachteil:
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Quellenangabe: Alma Wallin