Keimt in Ihnen der Gedanke, dass es sein könnte, dass Sie ein Kind erwarten, suchen Sie so schnell als möglich Ihren Frauenarzt auf. Die meisten werdenden Mütter merken bereits in der 3. Woche, dass sie schwanger sind. Die Monatsblutung bleibt aus oder tritt nur in abgemilderter Form auf. Auch setzt die berüchtigte Morgenübelkeit häufig schon zu jenem Zeitpunkt ein. Es gilt sofort zum Telefon zu greifen und bereits der Arzthelferin mitzuteilen, dass der Verdacht auf eine Schwangerschaft besteht. In der Regel erhält man innerhalb der nächsten 48 Stunden einen Termin. Der Mediziner wird eine ausführliche Anamnese, sprich ein eingehendes Gespräch mit der Patientin führen und sich genau über deren Gesundheitszustand erkundigen. Bestand zuvor bereits eine Schwangerschaft, ist der Verlauf derselben ausführlich zu erörtern. Der Arzt stellt Fragen nach einer früheren Fehlgeburt und holt Erkundigungen über Impfungen, Allergien und familiäre Krankheitsbilder ein.
Die Wichtigkeit des Arztbesuchs
Stellt der Gynäkologe die Schwangerschaft fest, können Sie just ab diesem Moment das Mutterschutzgesetz für sich in Anspruch nehmen. Kündigungen, schwere Lasten und Arbeitsstunden nach 20 Uhr sind fortan verboten. Die Schwangerschaftsbestätigung ist dem Arbeitgeber im Anschluss an den Arztbesuch vorzulegen. Verrichtet die Schwangere eine körperlich anstrengende Arbeit oder betreut sie kleine Kinder, kann der Gynäkologe bereits jetzt ein Berufsverbot aussprechen. So beantwortet sich die Frage ‚Schwanger – wann zum Arzt?‘ quasi von alleine, will die Frau ihre Position stärken und sich sicher fühlen dürfen. Auch wenn das Herz des Kindes noch nicht selbstständig schlägt und man Ihnen deshalb noch keinen Mutterpass aushändigt, hält die Ärztin, der Arzt bereits alle relevanten Ergebnisse fest. Dazu gehört auch der Geburtstermin. Schon beim ersten Arztbesuch kann dieser errechnet werden. Dafür müssen Sie sich nur an den ersten Tag Ihrer letzten Regelblutung erinnern.
Eventuell schwanger – wann zum Arzt?
Ein zu Hause durchgeführter Schwangerschaftstest teilt nur mit, dass eine Gestation vorliegt. Ob jene aber auch richtig und gesund für Mutter und Kind verläuft, kann der Test nicht feststellen. Dazu braucht es die Ultraschalluntersuchung des Frauenarztes. Sie merzt den Verdacht einer Eileiterschwangerschaft aus und bestätigt der Mutter, dass mit dem ungeborenen Leben alles in Ordnung ist. Es bleibt ausschließlich dem Arzt vorbehalten, Probleme und Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Trägt sich die Frau mit dem Gedanken, das Kind abtreiben zu lassen, lautet die Antwort auf die Frage ‚Schwanger! Wann zu Arzt?‘ ebenfalls sofort. Je früher die Schwangerschaft festgestellt wird, desto mehr Zeit verleibt, um über den Abbruch noch einmal ausführlich nachzudenken.
Add comment