Viele werdende Mütter mit geringem oder ohne Einkommen wissen nicht, dass sie bei verschiedenen Stellen für die Baby Erstausstattung einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen können. In wirtschaftlichen Notsituationen sind in erster Linie das Sozialamt oder das zuständige Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Aber auch kirchliche Einrichtungen und andere Stiftungen können finanziell aushelfen, wenn die betroffenen Mütter bzw. Eltern die Kosten für die Babyausstattung nicht ohne Hilfe bezahlen können.
Hilfe vom Staat
Staatliche Unterstützung erhalten Mütter und Familien immer dann, wenn sie Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, oder Sozialhilfe beziehen. Diese Unterstützung wird jedoch nicht automatisch bezahlt, sondern muss beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass ein solcher Antrag absolut formlos, aber spätestens 6-8 Wochen vor der voraussichtlichen Geburt gestellt werden muss. Frühestens kann der Baby Erstausstattung Antrag nach der 12. Woche der Schwangerschaft eingereicht werden, es müssen in der Regel keine Kostenvoranschläge oder ähnliches hinzugefügt werden. Bei einer Bewilligung wird einmalig ein Betrag von 325 Euro ausgezahlt.
Wer hilft sonst noch?
Eine Alternative zur staatlichen Unterstützung sind Stiftungen, die sich für das Wohl von Müttern und Kindern einsetzen wie z.B. die Bundesstiftung Mutter und Kind. Sie hilft werdenden Müttern in finanzieller Not mit bis zu 300 Euro aus und bietet zudem die Möglichkeit, für die Baby Erstausstattung einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Wird dieser Antrag bewilligt, können bis zu 1.200 Euro ausgezahlt werden.
Unabhängig davon: Wer weder von dem Sozialamt bzw. Jobcenter noch bei Stiftungen, kirchlichen oder anderen sozialen Einrichtungen Geld für die Baby-Erstausstattung erhält, kann die Baby-Ausstattung auch gebraucht kaufen. Nicht nur in größeren Städten gibt es regelmäßige Kinderklamotten-Flohmärkte, in der Sie günstige und gut erhaltene Anziehsachen erwerben können.
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