Welche Sozialleistungen helfen Familien?

Deutschland ist ein Sozialstaat, der gerade auch Familien mit vielfältigen Leistungen unterstützt. Es ist jedoch nicht ganz einfach, den Überblick über die verschiedenen Sozialleistungen für Familien zu haben. Auch die Antragstellung und ein eventuell nötiger Widerspruch zu einem abschlägigen Bescheid erfordern Geduld und eine gewisse Kenntnis der Behördensprache. Nicht nur in der Schwangerschaft und bei einem arbeitslosen Elternteil können die Geldleistungen vom Staat jedoch einen echten Unterschied in der monatlichen Bilanz der Familienfinanzen machen.

Sozialleistungen in der Betreuungspraxis: Teilhabeleistungen (BTHG), Eingliederungshilfe,...
  • Sobota, Rainer (Autor)
  • 407 Seiten - 09/11/2018 (Veröffentlichungsdatum) - Reguvis Fachmedien (Herausgeber)

Wann besteht Anspruch auf Sozialleistungen?

Einige Leistungen werden nur an sehr eng begrenzte Gruppen von Familien gezahlt. Andere stehen allen Familien zu, etwa das Kindergeld und das Elterngeld. Direkt nach der Geburt können die meisten Frauen Mutterschaftsgeld beantragen. Wer arbeitslos ist, sollte seine Kinder bei der Beantragung von ALG2 angeben. Bei Studierenden hat lediglich das Kind einen Anspruch auf Sozialhilfe. Familien mit geringerem Einkommen können den Kinderzuschlag und ergänzend Wohngeld beantragen, wenn sie nicht mit ALG2 aufstocken möchten. Wer diese Sozialleistungen bezieht, kann Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beantragen. Dennoch ist es schwierig einen Überblick zu behalten. Eine Zusammenfassung aller Leistungen, die in verschiedenen Lebenssituationen in Anspruch genommen werden können, befindet sich im von Haufe herausgegebenen Ratgeber „Mein Recht auf Geld vom Staat“.

Sozialleistungen in der Elternzeit und als Unterhaltsvorschuss

Wer sich in Elternzeit befindet, kann prinzipiell die Sozialleistungen beziehen, die er oder sie vorab bereits bezog. Ruht das Arbeitsverhältnis über den Bezug des Elterngelds hinaus, kann man ALG2 beziehen. Beim Elterngeldbezug ist zu beachten, dass diese Sozialleistung auf ALG2, Sozialhilfe und Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet wird. Jedoch existiert ein Elterngeldfreibetrag von maximal 300 Euro für jene, die vor der Geburt erwerbstätig waren. Ebenfalls angerechnet wird das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen und der Arbeitgeber. Eine wichtige Sozialleistung für Alleinerziehende ist der Unterhaltsvorschuss. Dieser wird gezahlt, wenn der andere Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für die Kinder zahlt. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann der Vorschuss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes beansprucht werden. Mittlerweile gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr, der Vorschuss beträgt monatlich 150 Euro für bis zu 5-jährige, 201 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 268 Euro für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag.

Sozialleistungen für Jugendliche und junge Erwachsene

Auch nach dem Schulabschluss bzw. nach dem 18. Geburtstag kann der Staat die Familie unterstützen. So gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe, die abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung und des Einkommens der Eltern ist. Für unter 18-jährige wird diese nur gezahlt, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt ist. Ältere oder verheiratete Azubis sowie solche, die selbst schon Eltern sind, erhalten die Beihilfe trotz erreichbaren Elternhauses. Geht ein Azubi allerdings in Elternzeit, entfällt die Beihilfe für diese Zeit und Zuwendungen vom Sozialamt werden relevant. Eltern von über 18-jährigen Kindern können weiterhin Kindergeld erhalten bis das Kind entweder die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat oder das 25. Lebensjahr erreicht hat. Wieviel das Kind selbst verdient ist dabei unwichtig, solange es einen Freiwilligendienst macht, eine Schule besucht, studiert oder eine Ausbildung absolviert.

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