Volljährigenunterhalt: Die Unterhaltsberechnung für ein volljähriges Kind

Mit dem 18. Geburtstag werden Kinder in Deutschland volljährig und damit vor dem Gesetz Erwachsene. Damit erlischt automatisch das elterliche Sorgerecht, die Unterhaltspflicht bleibt jedoch grundsätzlich bestehen. Allerdings ist der Volljährigenunterhalt an einige Bedingungen geknüpft.

Unterhalt für volljährige Kinder: Überlegungen zu einer Reform des Verwandtenunterhalts...
  • Götz, Isabell (Autor)
  • 235 Seiten - 07/13/2007 (Veröffentlichungsdatum) - Gieseking, E u. W (Herausgeber)

Unterhaltsanspruch des Kindes

Der Gesetzgeber geht eigentlich davon aus, dass ein Erwachsener selbst für sich sorgen kann. Allerdings sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern eine Erstausbildung zu ermöglichen und in dieser Zeit in angemessenem Rahmen für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. In manchen Fällen muss sogar sowohl eine Ausbildung als auch ein Studium finanziert werden, wenn beide sinnvoll aufeinander aufbauen. Falls das Kind während der Ausbildung oder des Studiums noch bei einem Elternteil wohnt, ist auch dieses barunterhaltspflichtig, da keine Betreuung mehr anfällt. Allerdings können anteilige Ausgaben für Miete und Verpflegung auf den Barunterhalt angerechnet werden.


Für den getrennt lebenden Elternteil ändert sich nichts, da in diesem Fall das Kind einem Minderjährigen gleichgestellt ist. Wenn der junge Erwachsene jedoch in einer eigenen Wohnung lebt, wird der Unterhalt nicht mehr nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt, sondern ein Fixbedarf von derzeit EUR 735 angenommen. Auch die Freibeträge für die Eltern liegen höher als bei minderjährigen Kindern. Eventuelle Ausbildungsvergütungen des volljährigen Kindes werden teilweise auf die notwendigen Unterhaltszahlungen angerechnet. Auch das Kindergeld und BAföG-Zahlungen müssen berücksichtigt werden. Getrennt lebende Eltern leisten dann den verbleibenden Unterhalt entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hälftig oder in unterschiedlich hohen Teilbeträgen.

Höhe des Unterhalts berechnen

Vergleichsweise unproblematisch ist die Unterhaltsberechnung für ein volljähriges Kind, wenn die Eltern zusammen leben und wirtschaften. Dann lässt sich der notwendige Betrag ganz leicht mit einem Kindesunterhaltsrechner berechnen. Falls die Eltern aber getrennt leben und eventuell sogar über ein deutlich unterschiedliches Einkommen verfügen, kann sich die Beratung bei einem auf Unterhalt spezialisierten Anwalt lohnen. Entsprechende Experten sind bei der Anwaltssuche unter Familienrecht zu finden. Auch der Steuerberater ist ein geeigneter Ansprechpartner, denn der Unterhalt für ein volljähriges Kind ist steuerlich absetzbar.

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